(Beilage zum Kirchenanzeiger Nr. 48)
In der letzten Beilage haben wir erfahren, wieviel der Bauer von Aich und wieviel die beiden Töfenreuter an Zehent abzuliefern hatten. Der Bauer am Schmiedgut zu KapeIl hatte abzuliefern 1 Metzen Korn (27 kg), 2 Metzen Haber (32 kg), 3 Pfund Haar (1,7 kg), der Bauer zu Gastag (bei KapeIl) 2 Metzen Korn (54 kg), 4 Metzen Haber (64 kg), 3 Pfund Haar (1,7 kg), der Christoph Wörnzl in KapeIl 1 Kübel Weizen (224 kg), 2 Metzen Korn (54 kg), 4 Metzen Haber (64 kg), 4 Pfund Haar (2,3 kg), Philipp Aicher in Kapell 1 Kübel Weizen (224 kg), 3 Metzen Korn (81 kg), 4 Metzen Haber (64 kg) und 3 Pfund Haar (1,7 kg), Christoph Nutzleitner, Bauer in Gastag 2 Metzen Korn (54 kg), 3 Metzen Haber (48 kg) und 4 Pfund Haar (2,3 kg) und der Adam in Hunkling 1 Kübel Weizen (224 kg), 3 Metzen Korn (81 kg), 4 Metzen Haber (64 kg) und 2 Pfund Haar (1,1 kg).
Diese Zahlen geben uns Aufschluss über die damalige Größe der Betriebe und über die Art der Feldnutzung.
Im Jahr 1801 ging der langgehegte Wunsch der oben genannten Bauern (zusammen mit den beiden Töfenreutern und dem Aicher Bauern Pruner) in Erfüllung: sie durften den Zehent für immerwährende Zeiten durch die Zahlung einer einmaligen Summe an den Grundherrn, d.i. das Gotteshaus in St. Leonhard mit 2571 Gulden 8 Kreuzern und 1 Pfennig ablösen. (Dies ist der 18-fache Betrag der Jahresschuld).
Es gab Zeiten, in denen sich die Bauern entscheiden konnten, in welcher Weise sie ihre Zehentpflicht erfüllen wollen. So hat der Pfarrer von Waging vor dem Jahr 1800 zu Ostern von der Kanzel verkündet, die Bauern möchten sich entscheiden und ihm innerhalb von 2 bis 4 Wochen mitteilen, ob sie ihren Zehent in Getreide oder in Geld abliefern wollen.
Johann Petzl, ehemaliger Benediktinernovize aus Oberaltaich, schreibt 1784 über den "Blutzehent": „Der Blutzehent besteht aus allen Arten von Geflügel und den meisten zahmen vierfüßigen Tieren. Es gehören dahin Tauben, Hühner, Kapaunen, Enten Gänse, Spanferkel, junge Geißlein und Lämmer, hie und da auch Kälber. Jeder zehnte Kopf, der im Hühnerhof oder in den Ställen des Bauern zur Welt kömmt, gehört vermöge des Alten und des Neuen Testaments den Leviten (= der Geistlichkeit). Fügt es sich, daß eine Henne nicht eben zehn Küchelchen ausgebrütet und die Schweinsmutter nicht zehn Ferklein geworfen hat, so kommt ein Sykophant des Leviten (Schnüffler des Klosters) mit einem großen Buch unter dem Arme, schreibt die heurige Geburt der neun Küchelchen und acht Spanferkel genau ein, zählt dann die im küntigen Jahre auskriechende auf die vorige Zahl, nimmt das zehnte mit sich fort und dies so lange das Land christlich ist.“
Der gleiche Verfasser, der, wie man leicht sehen kann, auf die Klöster und auf die Geistlichkeit nicht gut zu sprechen ist, schreibt über die Beschwernisse der Bauern durch die Scharwerke, die sie für den Grundherrn (Adel, Pfarrer, Kloster, Kirche) leisten müssen: "Das Register dieser Scharwerke ist ungeheuer und unmöglich im Gedächtnis zu behalten. Die gewöhnlichsten sind ungefähr: Holz fällen, Holz führen, Brennholz in Ordnung legen, Kalch führen, Sand führen, Steine führen; ebendiese Materialien auf- und abladen, von alten schon gebrauchten Steinen den Mörtel abschlagen, die Felder beackern, Getreide schneiden und mähen, Heu mähen, heuen, Rüben ausziehen, Hanf Schlagen, Flachs riffeln, Flachs und Hanf auf dem Feld zum Dörren ausbreiten und, wenn er gedörrt ist, wieder zusammen rechern, Rüben haupten, Flachs und Hanf brechen, Rüben schälen, Dünger aufladen, Dünger auf den Äckern verbreiten, streu auf dem Feld oder im Wald zusammen rechern, Gärten putzen, Holzbirnen und Eicheln zusammenlesen, Schafe waschen, Schafe abscheren, Vögel fangen, auf das Fuchsklopfen gehen, kurz, alle nur erdenkliche Arbeit, die Viele Hände erfordern."
Über die sonstigen Abgaben und Steuern der "guten alten Zeit" wird in späteren Beilagen berichtet.