(Beilage zum Kirchenanzeiger Nr. 36)
Am 30.Juli 1763 war der größte Teil des Marktes Waging, insgesamt 48 Häuser, durch einen Blitz eingeäschert worden. Die Waginger Abbrandler richteten an den Salzburger Erzbischof und Landesherrn ein Bittgesuch, das dem Consistorium bereits am 4. August vorlag. Das Bittgesuch lautete:
"Hochwürdigster Herr Erzbischof, des Heyligen Römischen Reiches Fürst, gnädigster Landsfürst und Herr! Zumallen leyder Gott erbarm, den 30. abwichenen Juli bey einem erschröcklich gewesten Donner Wetter durch einen entsötzlichen Donnerschlag und hierdurch entstandenen jämmerlichen Feuersbrunst der allhiesige Markt Waging gnädigst bekanntermaßen meistentheils eingeäschert und wir andurch verunglickte Bürger in einen solchen Nothstand und EIlend versötzet worden, daß wir ohne anderer christlichen Beyhilff nunmehro unsere Häuser nicht mehr aufzubauen wissen. Also beschiechet an Euer Hochfürstlichen Gnaden unser gesamt unterthänigst höchstflehentlich und äußerst nothgedrungenes fueßfälliges Bitten und Anlangen, Höchstdieselbe wollen als ein weltgepriesener barmherzigster Landesvater uns in unserem größtem EIlend mit einer gnädigsten Beysteuer allermildest an Handen gehen und so weithers auch sowohl in Dero Hochfürstlichen Haubt- und Residenz-Statt Salzburg als in Dero ganzen Land ohnmaßgebist eine Sammlung vorzunehmen gnädigst anbefehlen, damit wir solchergestalten mittels Beysteuerung frommer und mitleidiger Herzen unsere Brandstätt doch in etwas wiederum errichten mögen. Für solche Höchste Güthe und Clemenz werden wir wahrhaft bedrangt und erbarmungswürdigste arme Burger mit Weib und Kindern bey allhiesiger Gnadenmutter am Müllberg um Höchstdero langwürdige höchste Wohlfahrt unser armes Gebett mit größter Inbrunst abstatten. Dahero uns zu solch wie all anderen Hochfürstlichen Höchsten Hulden und Gnaden unterthänigst fueßfällig anempfehlen Euer Hochfürstlichen Gnaden unterthänigste fueßfällige (48 Unterschriften) verunglickte abgebrannte Burger in Waging."
Bereits am 6. August 1763 erging an die Dekane in Zillertal, Tamsweg, Saalfelden, Altenmarkt (am Traunsee), Hallein, Köstendorf, Seekirchen, Laufen, Tittmoning, Teisendorf, Mühldorf, Bergheim, Windischmatrei und an den Augustinerprior in Mülln folgende Generale:
„In Waging sind trotz allerbestmöglich angewandter Rettung in einer unglaublichen Geschwinde 48 Häuser samt vielen Stadeln, Stallungen, Werkstätten, wie auch andere beträchtliche Habschaft in Asche gelegt worden. Deshalb ist im ganzen Land bei den Stift-, Pfarr-, Vikariat- und Filialkirchen eine allgemeine Sammlung an drei aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen durchzuführen. Diese Sammlung soll auf der Kanzel deutlich verkündet werden, dann das Volk zur Reichung eines ergiebigen, jedoch von selbsten beliebigen Almosens oder christlicher Beysteuer nachdrucksamst und auf das beweglichste ermahnt werden."
Das Almosen sollte mit genauer Angabe der Beträge an das Consistorium gesandt werden. Ein im Archiv liegender Verkündzettel, der offensichtlich an der Salzburger Domkirche angeschlagen war, lautet:
"Demnach Ihre Hochfürstliche Gnaden auf der sammentlich verunglückten Bürgern zu Waging unterthänigstes Anlangen gnädigst bewilligt und respektive anbefohlen haben, daß für selbe zur Erholung ihres durch die am 30. des abwichenen Monats Juli auf ein erschröcklich gewestes Donnerwetter dann derlei erfolgt heftigste Feuersbrunst erlittenen Schaden auch in allhiesiger Haubt- und Residenz-Statt eine allgemeine Sammlung angestaltet, zu diesem Ende auch nicht allein vor der Hochfürstlichen Domkirche eine verschlossene Sammelbüchse zur Einlagung des Almosens gesteIlet, sondern auch durch die obrigkeitlich hierzu begwaltigte Personen derlei Almosen von Haus zu Haus gesammelt werden solle: als werden Euer Lieb und Andacht, wie bereits vom Pater Archangelo Capucino und dermaligen Ordinari-Sonntag-Predigern ab offener Kanzel mündlich beschehen durch Anschlagung dieser Verkindzettel zur Einlag und Darreichung eines zwar ergiebig, jedoch einem jeden von selbst beliebigen Almosen und christlicher Beysteuer angelegentlichst und eifrigst hiermit ermahnet.“