(Beilage zum Kirchenanzeiger Nr. 15)
Gegen Ende des 12. Jahrhunderts ging die Gerichtsbarkeit von den damaligen Adeligen auf den Landesherren, bei uns also auf den Erzbischof von Salzburg, über. Dieser ließ durch von ihm bestellte „Pfleger“ Recht sprechen, wobei er sich natürlich die hohe Gerichtsbarkeit (z.B. Verhängung der Todesstrafe) vorbehielt. Die Pfleger, die meist dem niederen Adel (Freiherr, Baron) angehörten, standen an der Spitze der Pfleggerichte. Solche gab es im Land Salzburg 35, darunter die uns bekannten Orte Bischofshofen, Großarl, Gastein usw. Im Rupertiwinkel waren es die Pfleggerichte Staufeneck, Unterplain (vom Högl bis zur Salzach), Raschenberg (Teisendorf), Ober-Lebenau (das Gebiet um den Abtsee), Laufen, Halmberg (wozu auch die heutige Gemeinde Wonneberg gehörte), Tettelheim und Tittmoning, das in die „Schrannen“ Tittmoning, Palling und Fridolfing aufgeteilt war, und das „Urbargericht“ Waging. Die Gerichte Tettelheim und Halmberg bestanden noch zu Zeiten des Erzbischofs Wolf Dietrich (1587 bis 1612) als selbständige Gerichte. Nach dem Verfall der Burg Halmberg um 1470 wurde der Sitz nach Waging verlegt, später wurde Halmberg mit dem Gericht Tettelheim vereinigt und nach dem Verfall auch dieser Burg gegen 1680 waren die drei Gerichte Halmberg, Tettelheim und Waging zusammengeschlossen; der Sitz des Pflegers war Waging und er wohnte im heutigen Schwemmbräugebäude, das damals angekauft und umgebaut war – vorher war es ein Bräuhaus.
In der Beschreibung Hübners (1780) über das flache Salzburger Land heißt es: „Im ganzen hat das ganze Erzstift Salzburg kein Pfleggericht, das schwerer zu verwalten ist, als dieses (Halmberg, Tettelheim, Waging), indem von Zeit zu Zeit Zwistigkeiten mit den angrenzenden bayerischen Beamten sich ereignen“. Dazu ist zu bemerken, dass der Erzbischof, das Domkapitel, die Klöster St. Peter und Nonnberg viele (insgesamt 186) Lehensgüter auf bayerischem Boden innehatten, was natürlich immer wieder zu Streitigkeiten führen musste. Umgekehrt hatten auch die bayerischen Herzöge einige Lebensgüter bei uns im Salzburgischen.
Weiter berichtet der Verfasser: „Der hiesige Volkscharakter, sowie die Kleidung und Sprachart sind ganz mit jenen der angrenzenden Bayern übereinstimmend, das Volk liebt, wie seine Nachbarn, Pferderennen, Freyschießen und Kegelspiele, wovon hier jährlich einige mit ansehnlichen Preisen bekannt gemacht werden. Übrigens sind hier Biergelage, Wallfahrten und Prozesse sehr beliebt.“ In der Beschreibung werden die Grenzen des Pflegegerichts angegeben: Im Westen grenzt es an Bayern, gegen Norden an das erzstiftische Pfleggericht Tittmoning, gegen Osten an das Pfleggericht Laufen und gegen Süden an das Pfleggericht Teisendorf. Der ganze Bezirk ist eine der ursprünglichen Besitzungen des Erzstifts und der Name Waging kommt schon im Jahre 780 im „Indiculo Arnonis“ (Güterverzeichnis des Bischofs Arno) vor. Schloss Tettelheim hat eine lange Geschichte. Ursprünglich im Besitze deren von „Tettelhamb“, kam es an einen Konrad von Oberndorf, wie eine Urkunde beweist, jedoch zu Unrecht, weil vor Konrad das Schloss mit dem Urbaramt in den Jahren zwischen 1343 und 1365 dem Erzbischof Ortholf für 4235 „gute Gulden“ übergeben worden war. Nach verschiedenen Streitigkeiten über die Besitzansprüche kaufte sich der Erzbischof 1356 alle Rechte zurück und verlieh es als Lehen denen von Tann, bis es im Jahre 1391 voll und ganz wieder dem Erzbischof zufiel, und dann nach alter Sitte des Erzstifts den verschiedenen Pflegern pachtweise überlassen wurde. Halmberg, Schloss und Pfleggericht, hatte noch im 15. Jahrhundert eigene Beamte, die die Burghut und die Pflege daselbst zu besorgen hatten. Waging war nur eine Propstei oder ein Urbaramt. Als aber die Schlösser Tettelheim und Halmberg verfallen waren, wurden die beiden Pfleggerichte vereinigt und nach Waging verlegt. Dem vereinigten Pfleggericht Tettelheim-Halmberg wurde auch noch die Schranne Petting einverleibt.
Hübner berichtet weiter: „Der Bewohner liebt Reinlichkeit in den Häusern und Putz in Kleidern, der aber unter dem Dienstvolke beinahe eine Gesindeordnung nötig macht, indem die steigende Vorliebe zum Putz auch das Fordern eines höheren Lohnes beinahe überall zur Folge hat“.