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Die Verbote der Ritte - Teil 1

(Beilage zum Kirchenanzeiger Nr. 08)

 

Bei Betrachtung Unserer Heimatgeschichte müssen wir uns immer vor Augen halten, dass unser Rupertiwinkel bis 1810 zum Fürstentum Salzburg gehörte, und in diesem Jahre Bayern angegliedert wurde, und dass wir bis 1821 dem Salzburger Erzbischof unterstanden und - nach 11-monatiger Zugehörigkeit zum Bistum Passau - 1822 dem Erzbistum München und Freising unterstellt wurden.

Erzbischof Hieronymus von Colloredo, der von 1772 bis 1803 unser Landesfürst war, verbot, von glühendem Reformeifer erfüllt, alles, was er einer "geläuterten Religion" für abträglich hielt. Er verurteilte überflüssigen Prunk und Schmuck in den Kirchen, schrieb die Zahl der Kerzen vor, empfahl das deutsche Kirchenlied - Michael Haydn schuf in seinem Auftrag die Deutsche Messe "Hier liegt vor deiner Majestät“ -  auf seine Anordnung wurden Opfertafeln entfernt und "unschickliche" Bilder, wie bei uns in St. Leonhard ein Gemälde, das eine stillende Madonna darstellte. Verboten wurden die Birken zu Fronleichnam, die Sonnwendfeuer, das Wetterläuten, das Böllerschießen bei den Prozessionen und das Licht am Grab des heiligen Rupert. Viele dieser Verbote konnte er nicht durchsetzen, da sich das Volk gegen die Abschaffung so vieler alten Bräuche sträubte. Die Pfarrer selbst verteidigten die Einstellung der Bevölkerung und versuchten, die strengen Anordnungen zu umgehen. In manchen Punkten zeigte sich Colloredo nachgiebig, in einem Punkt jedoch ließ er nicht mit sich reden: er blieb beim Verbot der Umritte.

Als Beispiel für die Hartnäckigkeit des Erzbischofs sei die Behandlung des "Päpstlichen Rittes" in Tengling und Taching angeführt, von dem in einer Beilage schon die Rede war. Salzburg wünschte Aufklärung darüber "ob diese so seltsame und dermal unschicklich erscheinende Andacht" abgebracht werden könne". Der Pfarrer von Waging befürwortet warmherzig das Weiterbestehen dieses Umritts. Der Erzbischof verbietet den Ritt. Die Bauern von Taching und Tengling bitten am 1. Dezember 1785 um die Aufhebung des Verbotes. Inzwischen hatten die Salzburger herausgefunden, dass in dem päpstlichen Breve nur von einer Prozession, nicht aber von einem Ritt die Rede war und das ausgesprochene Verbot bleibt aufrecht erhalten. Der Pfarrer von Waging macht zusammen mit dem Pfleger, "zur Beruhigung des Volkes und zur Erinnerung an den früheren Brauch" den Vorschlag, wenigstens einen Kreuzgang zu genehmigen. Im Dekret an den Pfarrer heißt es, der Ritt habe zu unterbleiben, dafür könne eine andere Andacht gehalten werden. Nochmal versucht der Pfarrer das Consistorium umzustimmen (30. März 1786). Die Antwort fiel wieder negativ aus: der Ritt habe ein für allemal zu unterbleiben, auch solle auf dessen Umwandlung in eine andere Andacht kein weiterer Bedacht mehr genommen werden. Ein Jahr später, 1787, unternimmt der Waginger Pfarrer einen letzten Versuch, für den Umritt eine Genehmigung zu erwirken; er wird vom Consistorium abgewiesen mit dem Bemerken, es bleibe bei dem erlassenen Verbot.

Auch in anderen Pfarreien wurden Umritte in ähnlich radikaler Weise abgeschafft. Dem Pfarrer von Teisendorf antwortet das Consistorium 1786 auf sein Gesuch um fernere Abhaltung des Umrittes an Ostern, dass jeder Osterritt ein für allemal aufgehoben bleibe und dass auf keine weitere ersatzweise Andacht mehr Bedacht genommen werden möge.

Am 3. April 1786 ergeht an das Dekanalamt in Tittmoning ein Schreiben, dass die im Dekanat üblichen Oster-, Georgi-, Leonhards- und Stephansritte besonders in den Pfarreien Tittmoning, Palling, Kay und Friedolfing in Zukunft unterbleiben müssten.
 
Diese hier genannten Ritte wurden eingestellt. Es grenzt fast an ein Wunder, dass unser Ritt, trotz der Unnachgiebigkeit des Erzbischofs, in St. Leonhard am Wonneberg ohne Unterbrechung bis in unsere Zeit erhalten blieb.