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Unser Hochaltar - Teil 1

(Beilage zum Kirchenanzeiger Nr. 19)

 

Der „neue“ Hochaltar aus dem Jahr 1895 in der Kirche St. Leonhard

 


Bild links: Der „neue“ Hochaltar aus dem Jahr 1895 (geöffnete Altarflügel) mit den spätgotischen Tafelbildern der hl. Laurentius, Johannes d. Täufers, Sebastian und Stephanus – als christliche Symbolfiguren der vier Elemente: Feuer (=Rost), Wasser (=Taufe), Luft (=Pfeile) und Erde (=Steine).

 

Unser schöner Hochaltar stammt aus dem Jahre 1895 und wurde vom Architekten für kirchliche Kunst Josef Elsner entworfen und gefertigt.

 

Um das Jahr 1700 war der alte gotische Flügelaltar mit Szenen aus der Passion Christi und aus dem Marienleben abgetragen und dem Zeitgeist entsprechend durch einen Barockaltar ersetzt worden. Wie dieser Altar ausgesehen hat, erfahren wir vom Architekten Elsner, der im November 1893 einen "Bericht über den Hochaltar der Filialkirche St. Leonhard" fertigte. Darin schreibt er:

„Die Erbauung des Altars durfte um die Zeit 1700, zurückzuführen sein, dagegen ist der Altartisch aus 1760, ebenso der unpraktische, den liturgischen Vorschriften völlig widersprechende Tabernakel. Der figürliche Teil ist durchgehend ohne jeden künstlerischen Wert, besonders sind es die Caryatiden (das sind Säulen, deren Schaft von einer weiblichen Gewandstatue gebildet wird), die das Hauptgesims tragen, welche eher in einen Tanzsaal, als in eine Kirche hineinpassen. Das Bild ist wiederholt restauriert und mit Lack überzogen worden und dürfte eine Restaurierung desselben nahezu unmöglich sein. Die Größenverhältnisse des Altars entsprechen in der Höhe als auch in der Breite nicht dem schönen gotischen Chor und dürfte umso mehr die Berechtigung dasein, selben zu entfernen, indem der untere Teil vollständig vom Wurm zerfressen ist. Obige Angaben dürften genügen, um den Altar in seinem wahren Wert hinzustellen."

Der letzte Satz im Gutachten des Architekten und der Brief des Waginger Pfarrers Maier vom 3.November 1893 beweisen, dass es über den künstlerischen Wert oder Unwert des Altars entgegengesetzte Ansichten gab. Pfarrer Maier schreibt:

"Unter Bezugnahme auf eine Note des Königl. Kreisbaureferats vom 30. März lfd.J., ferner eine Note des Erzbischöflichen Ordinariats vom 18. April und eine Entschließung der Königl. Kreisregierung vom 28. April anher übermittelt am 9. Mai, wird hiemit in Vorlage gebracht:

  • eine Zeichnung des Architekten Elsner für einen neuen gotischen, der Größe der Kirche vollständig entsprechenden Hochaltar,
  • Darstellung der Größenverhältnisse von Altar und Kirche,
  • Kostenvoranschlag für den neuen Altar,
  • einen von den Kunstmalern Leßinger und Ranzinger gefertigten Voranschlag über Restauration der Altarbilder,
  • Beschluß der Kirchenverwaltung St. Leonhard über Herstellung des Altares und Kostendeckung und
  • Refundierungsplan in triplo (d.i. dreifach) mit dem ergebenen Ersuchen, diese Beilagen der Königl. Kreisregierung übermitteln und die Genehmigung der Beschlüsse der Kirchenverwaltung erwirken zu wollen."


Der Pfarrer schildert anschließend den schlechten Zustand des Altares und den geringen künstlerischen Wert und gebraucht dabei noch deutlichere Ausdrücke als der Architekt: die Caryatiden nennt er "direkt anstoßerregend". Er schließt sein Schreiben:

"Lediglich dieser tatsächliche Zustand des vorhandenen Altares hat die Kirchenverwaltung St. Leonhard veranlaßt, das Gesuch um Genehmigung der Beschaffung eines neuen würdigen Hochaltars zu stellen. Die Absicht, ‚Bilderstürmerei‘ treiben oder gar Geld leichtfertig ausgeben zu wollen, lag ihr vollständig fern."

In einem kurzen Brief des Architekten Elsner vom 15. Mai 1894 an den "Hochwürdigsten Herrn Pfarrer" geht es offensichtlich um die Restaurierung unserer alten Altarbilder. Am 20. August 1894 schreibt die Königliche Regierung von Oberbayern an die Kirchenverwaltung St. Leonhard:

"Es wird die Aufstellung eines neuen Hochaltars sowie die Restaurierung der vorhandenen acht Altarflügelbilder nach den vorgelegten Plänen mit einem Kostenaufwand von 7320 Mark bzw. 800 Mark im Einvernehmen mit dem erzbischöflichen Ordinariate München-Freising genehmigt".