Bier klar und frisch, Brot weiß, Fleisch und Würste nicht vorhanden
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- Geschrieben von: Parzinger Karl
- Kategorie: Geschichte Parzinger
Dem Gemeindevorsteher fiel im 19. Jahrhundert auch die Aufgabe eines Lebensmittelpolizisten zu, der von Zeit zu Zeit in den Gasthäusern und Krämereien seines Gemeindegebietes „Viktualien-Visitationen“ durchzuführen hatte. Dabei musste er in den Gasthäusern vor allem auf die Qualität des Bieres und der angebotenen Speisen achten. Außerdem hatte er den Gastwirt hinzuweisen auf die Einhaltung des Bierpreises, auf die Sauberhaltung der Gaststube und der Trinkgeschirre, auf die strikte Beachtung des Jugendschutzes (keine Feiertagsschüler im Wirtshaus) und der Polizeistunde sowie auf das Verbot „unsittlicher Zusammenkünfte“ oder des Mitführens „spitziger, im Griff feststehender Messer“.
Da es um die Mitte des 19. Jahrhunderts in Wonneberg nur ein einziges Wirtshaus, nämlich in Weibhausen, und überhaupt keinen Kramer gab, hatte der Gemeindevorsteher mit seinen Visitationen wohl nicht sehr viel Arbeit, zumal sich gemäß den vorliegenden Visitationsprotokollen (Bier klar und frisch, Brot weiß, Fleisch und Würste nicht vorhanden!) in der Regel „keine Veranlassung ergab, eine Rüge zu machen“.
Eine Rüge vom Königlichen Bezirksamt Laufen erntete allerdings ein späterer Gemeindevorsteher selbst wegen seiner allzu allgemein gehaltenen Visitationsprotokolle, welche nicht „entnehmen lassen, ob der Untersuchung der einzelnen Visitations-Objekte die gehörige Aufmerksamkeit zugewendet wurde.“ Das tat seine Wirkung. Denn bei der darauffolgenden Visitation beanstandete der Gemeindevorsteher „das an Quantität und Qualität fehlende Brot“ und beim nächsten Mal fand er das Bier „trüb, gehaltlos und gesundheitsschädlich“.
Der Bierpreis schwankte um 1850, je nach Sommer- oder Winterbier, zwischen 4 und 7 Kreuzer, umgerechnet 14 bis 20 Pfennig pro Maß. Ein Tagwerker bekam zu dieser Zeit für eine Stunde Arbeit 6 Pfennig. Er musste also etwa 3 Stunden für eine Maß Bier arbeiten und für einen Ster Holz (1,50 Mark) gar 25 Stunden.
Oh, diese Traunsteiner Metzgerknechte!
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- Geschrieben von: Parzinger Karl
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Verstehen kann man Steiners Reaktion schon; denn bereits einige Monate vor besagter Haussammlung hatte er sich „die ehrenrührigsten Prädikate und Schimpfnamen“ von einem Traunsteiner Metzgerknecht anhören müssen, obwohl er, Steiner, in Ausübung seines Amtes handelte und durchaus im Recht war. Es ging dabei um einen „Gehsteig zwischen Kirchhalling und Weibhausen“, auf dem einige Traunsteiner Metzger das von ihnen in der näheren oder weiteren Umgebung gekaufte Vieh von ihren Knechten in Richtung Traunstein treiben ließen, „ohne daß dieser Weg dazu geeignet wäre und ohne daß man dazu eine Berechtigung aufzuweisen vermag.“ Die Bauern von Halling, Kirchhalling und Weibhausen sahen es gar nicht gern, dass „das Triebvieh“ den Weg immer breiter austrat und nebenbei noch ihre Wiesen abweidete. Sie erwirkten über die Gemeinde Wonneberg beim Landgericht Laufen die Genehmigung zum Aufstellen von Verbotstafeln, auf denen für den „Contraventionsfall“ (Übertretungsfall) eine Strafe von einem Gulden angedroht wurde. Die Überwachung dieses Verbotes oblag dem Gemeindediener Johann Steiner, dessen Haus ohnehin in der Nähe lag. Und so nahm das Schicksal seinen Lauf:
Einige Wochen später „trieben die Metzgerknechte Andreas Oberweger beim Maierschneidermetzger, dann Andreas N. beim Aumetzger und Franz X. N. beim Stöger, sämtliche zu Traunstein im Dienste, trotz der Warnung durch die aufgestellten Tafeln, ihr Vieh, vermeinend, sie würden nicht gesehen, den bewussten verbotenen Weg.“ Wir ahnen bereits, was dann passierte. Steiner „wurde ihrer ansichtig, ging auf sie zu und stellte sie zur Rede, doch sie und namentlich ersterer überhäuften ihn mit den beleidigendsten Schimpfnamen, nämlich dieser erlaubte sich ihm gegenüber die ehrenrührigsten Prädikate und Schimpfnamen, wie z. B. „Du bist ein Spitzbub“ beizulegen, welches er als ein Mann von Ehre nicht beruhen lassen könne.“ Ob Steiner, „ein ganz unbescholtener und charakterfester Mann, dem bezüglich seiner Angabe und Klage voller Glaube geschenkt werden dürfe“, wie ihm die Gemeindeverwaltung bescheinigte, wenigstens in diesem Fall zu seinem Recht kam, wissen wir nicht.
Schule aus, Mistgabel und Dreschflegel in die Hand
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- Geschrieben von: Parzinger Karl
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Nach 40-jährigem Hin- und Hergezerre um die Burgstaller „Winkelschule“ war 1823 auf Regierungsgeheiß diese „Bauernschule der gemeinsten Art“ endgültig für unbrauchbar erklärt und „die Herstellung eines neuen Schulgebäudes“ in St. Leonhard verfügt worden. Da die arme Landgemeinde Wonneberg nicht in der Lage gewesen war, für die Baukosten aufzukommen, hatte diese die reiche Wallfahrtskirche übernommen, und die Wonneberger hatten nur die Hand- und Spanndienste zu leisten gehabt. 1824 war die Schule fertig.
Im Schulhaus gab es eine Wohnung für den Schulhalter, der auch Mesner, Organist und Gemeindeschreiber war, außerdem ein geräumiges Schulzimmer und einen Raum für die Gemeindeverwaltung. Die äußeren Bedingungen für einen geordneten Schulbetrieb waren in St. Leonhard also durchaus günstig. Der erste Lehrer im neuen Schulhaus hieß Philipp Sailer.
Woher kam dann die kolossale Abneigung gegen alles Schulische, wie sie Lentner als typisch bei der bäuerlichen Jugend des „Salzburger Landes“ um die Jahrhundertmitte geschildert hat? Die Schule mit ihrer zwangsverordneten „Lernarbeit“ genoss auch ein halbes Jahrhundert nach Einführung der Schulpflicht – jedenfalls auf dem Lande – immer noch wenig Ansehen und Zustimmung. Vor 150 Jahren lastete auf den Leuten tagaus, tagein schwere, körperliche Arbeit, an welcher auch die Kinder beizeiten mitzutragen hatten. Welchen Sinn sollte es da haben, kostbare Arbeitszeit auf der Schulbank zu vergeuden, wenn man es erwiesenermaßen auch ohne Schule zu Wohlstand und Ansehen bringen konnte. Dieser Ansicht sind jedenfalls auch zwei Wonneberger Bauern, die sich 1851 in einem Brief an die Königliche Distrikts-Schulinspektion wenden und sich beschweren, dass das viele Auswendiglernen die „Geistesanlagen“ ihrer Kinder weit überfordere, „vorzüglich was Geographie und Geschichte anbelangt.“ Es sei ja ganz schön, wenn man sich auf diesen Gebieten auskenne, „aber für einen Bauernmenschen hat außer Religion, Lesen, Schreiben und Rechnen, alles andere wenig Interesse, denn Schule aus und Mistgabel und Dreschflegel in die Hand!“
Darauf zielt auch eine weitere Beschwerde der oben angeführtem Landwirte ab, die sich beklagen, dass die Schule, vornehmlich die Sonn- und Feiertagsschule (der vor allem bei den Burschen sehr unbeliebte Unterricht, der nach dem sonntäglichen Gottesdienst für bereits aus der Werktagsschule entlassene Jugendliche stattfand), durch die Eigenmächtigkeit des Lehrers oft bis zum Abend dauere, wodurch die Jugendlichen, die daheim die Dienste eines Knechtes oder einer Magd versehen, an der Erledigung ihrer häuslichen Arbeiten gehindert würden.
Die spartanische Ausstattung der Schulen, die unzureichende Ausbildung und Bezahlung sowie das daraus resultierende geringe Ansehen der „Schullehrer“, die langen Schulwege und das ungute Gefühl des Ausgeliefertseins mögen ein Übriges dazu beigetragen haben, dass die Schule vielfach als unnütze und lästige Pflicht betrachtet wurde.
Im Leben und im Tod mit Waging verbunden
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- Geschrieben von: Parzinger Karl
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Dem Status einer Filialkirche entsprechend, gab es vor 150 Jahren in den Filialkirchen St. Leonhard oder Egerdach keine Sonn- oder Feiertagsgottesdienste. Eine Ausnahme bildeten nur der Ostermontag sowie der Leonharditag. Die Leute mussten, ob sie wollten oder nicht, sonn- und feiertags nach Waging in die Kirche gehen, an hohen Festtagen meist sogar vormittags und nachmittags. Allerdings gab es seit der Errichtung der ersten Schule in St. Leonhard (1824) wöchentlich zwei Werktagsgottesdienste für die Schulkinder. Diese mussten dadurch noch früher aufstehen als zuvor.
Die vielfältigen Gesuche und Bitten um Einführung von Sonntagsgottesdiensten in St. Leonhard oder Egerdach wurden meist mit dem Verweis auf die weiten, im Winter einem Priester völlig unzumutbaren Wege abgewiesen, aber auch mit dem Argument, dass es nicht gut sei, wenn die „heranwachsende Jugend gar so selten in den Markt und der Obrigkeit unter die Augen komme“. Ganz unverhohlen führte man aber auch als Begründung an, dass die zu befürchtende Verdienstschmälerung der „Waginger Wirte, Bräuer, Bäcker und Krämer“ gegen einen Gottesdienst in den Filialkirchen spreche. Da half auch der durchaus einleuchtende Hinweis nicht, dass durch die Abhaltung von Sonntagsgottesdiensten in den Filialkirchen die Sittlichkeit gefördert werde, wenn einerseits „den zum Trunk geneigten Bauern und ledigen Leuten die Gelegenheit abgeschnitten werde, nach dem Kirchgang in den (Waginger) Wirtshäusern sitzen zu bleiben, bis in den Abend zu schlemmen und erst dann nach Hause zu kehren..“ Andererseits müsse „der Bauer nicht mehr in Sorge sein müsse, ob alles in Schranken und Ehrbarkeit bleibe“, wenn er während des Gottesdienstes einen Knecht oder eine Dirn das Haus hüten lasse. Nicht einmal das Angebot der „Bergbauern“, einen freiwilligen finanziellen Beitrag „zur Haltung eines zweiten Priesters“ zu leisten, hatte Erfolg. Bis etwa 1900 gab es in St. Leonhard keinen Sonntagsgottesdienst.
Doch nicht nur im Leben, sondern auch im Tod waren die Wonneberger untrennbar mit ihrer Mutterkirche in Waging verbunden. Um 1850 besaß die Filialkirche St. Leonhard noch keinen eigenen Friedhof. Die Verstorbenen wurden auf dem Waginger Friedhof beigesetzt. Auch deswegen hatten die Wonneberger bei ihrem Streben nach eigenen Sonntagsgottesdiensten in St. Leonhard schlechte Karten; denn der nach der Sonntagsmesse obligatorische Gang zum Familiengrab konnte nur in Waging stattfinden. Und das blieb noch gut siebzig Jahre so.
Frischer Wind aus München
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- Geschrieben von: Parzinger Karl
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Wie groß vor 150 Jahren das politische Interesse bei den Wonnebergen war, lässt sich heute nicht beurteilen. Vermutlich hielt es sich in Grenzen. Mit Sicherheit haben unsere Vorfahren keine Zeitung gelesen, denn viele konnten gar nicht lesen und wenn doch, so stand gewiss keine Zeitung zur Verfügung. Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Sorge und der Kampf ums tägliche Brot alles andere stark in den Hintergrund drängte. Trotzdem werden den Älteren von damals einige der Neuerungen, die mit der Eingliederung in das Königreich Bayern einhergingen, in Erinnerung gewesen sein. Denn alles war ja erst etwa vierzig Jahre her.
Als die Salzburger Bayern wurden, blies ihnen aus München ein frischer Wind ins Gesicht. In Bayern wurden 1818 durch den damaligen Innenminister Graf Montgelas aus den bisherigen Pfleggerichten Gemeinden gebildet. So entstanden aus dem Pfleggericht Halmberg-Waging, das seinen Sitz in Waging hatte, die Gemeinden Waging, Wonneberg, Nirnharting und Gaden. Für jede Gemeinde wurde ein Gemeindevorsteher (heute Bürgermeister) gewählt. Als erster namentlich bekannter Gemeindevorsteher Wonnebergs erscheint 1847 in den Gemeindeakten Andreas Mühlbacher von Reichwimm. Zur fraglichen Zeit, also um 1855, war (nach L. Wimmer) Matthäus Helminger, Huberbauer in der Zell, Gemeindevorsteher.
Die Gemeinde Wonneberg hatte damals 103 Grundbesitzer (Haushalte), aus deren Grundsteuer sich der Gemeindehaushalt zu 96 Prozent finanzierte. Zum Vergleich: Der Ruhsdorfer zahlte als größter Bauer umgerechnet 4,50 Mark Steuern, der „Lehrermann“ in Burgstall, ein kleiner, ‚notiger’ Häuslmann, 17 Pfennig. Wem von den beiden die Steuer wohl mehr wehtat?
Im Rechnungsjahr 1854/55 hatte die Gemeinde 239,67 Mark an Einnahmen, wovon 174,41 Mark (73 %) für Entschädigungen an Gemeindevorsteher, Gemeindeschreiber (Lehrer) und Gemeindediener sowie für Gesetzesblätter, Holz für die Schule und Kerzen ausgegeben wurden. 65,26 Mark wurden als Überschuss verbucht. Sparsam gewirtschaftet!
Beute-Bayern
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Wir heutigen, konsum- und komfortverwöhnten Menschen des 21. Jahrhunderts können uns nur schwer vo
rstellen, wie beschwerlich, hart und entbehrungsreich die Lebensumstände auf dem Land bei unseren Altvorderen vor 150 Jahren waren. Aber nicht nur an den Armseligkeiten des alltäglichen Lebens, sondern auch an den politischen Verhältnissen werden die Wonneberger damals zu tragen gehabt haben, waren sie doch anfangs des 19. Jahrhunderts schwer unter die Räder der Weltgeschichte gekommen: Nachdem sie über 1000 Jahre lang unter dem Krummstab der Salzburger Erzbischöfe Schutz und Sicherheit gefunden hatten, wurden sie zwischen 1803 und 1816 im Zuge der Säkularisierung und in den Wirren der napoleonischen Kriege dieser ihrer angestammten Zugehörigkeit zu Salzburg und damit ihrer geistigen, kulturellen und politischen Heimat beraubt.
Die damals über 60-Jährigen konnten sich bestimmt noch an die Zeit erinnern, als der mächtige und aufklärungswütige Salzburger Erzbischof Hieronymus Graf von Colloredo (1772 – 1803) ihr stolzer – wenn auch wenig geliebter- Landesherr war, ehe das Erzbistum Salzburg in ein weltliches Fürstentum umgewandelt und 1805 Österreich zugeschlagen wurde. Doch damit nicht genug. 1810 verleibte Napoleon das ganze Land Salzburg dem von seinen Gnaden neu gegründeten Königreich Bayern für treue Waffengefolgschaft ein.
Eine letzte, bis heute gültige Grenzkorrektur brachte schließlich der Wiener Kongress, wonach die Salzburger Gebiete links von Saalach und Salzach, also der heutige Rupertiwinkel und damit auch Wonneberg, von Salzburg abgetrennt und endgültig Bayern (1816) zugeschlagen wurden, während die Landesteile rechts der beiden Grenzflüsse wieder zu Österreich kamen.
Die Wonneberger waren zu „Beute-Bayern“ geworden. Dies sollten wir bedenken, wenn uns manchmal unser bayerischer Nationalstolz zu übermannen droht. Und wir sollten ohne falsche Bescheidenheit stolz darauf sein, dass viele unserer Vorfahren, deren Namen die von Leonhard Wimmer so akribisch ausgearbeitete Haus- und Hofgeschichte ausweist, Zeitgenossen und Landsleute von Wolfgang Amadeus Mozart (*1756) sowie von Franz Gruber (*1787) oder Josef Mohr (*1792), den Schöpfern des „Stille-Nacht-Liedes“, waren.
Zwei anstoßerregende Damen am Hochaltar
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- Geschrieben von: Parzinger Karl
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Die Wallfahrtskirche zum Viehpatron Sankt Leonhard auf dem Wonneberg bestand um 1850 bereits über 350 Jahre und befand sich, wie der Waginger Pfarrer bestätigt, „in günstigen Vermögensverhältnissen“. Der Turm, der 1692 in etwa seine heutige Form erhalten hatte, war 1831 renoviert und neu eingedeckt worden. Im Inneren besaß die Kirche seit etwa 1700 eine barocke Ausstattung. Der Hochaltar, von dem es leider keine Skizze gibt, wird nach zwei - allerdings vierzig Jahre später datierten - Gutachten einmal als „an und für sich schön und harmonisch aufgebaut“, ein anderes Mal aber als „durchweg ohne jeden künstlerischen Wert“ beschrieben, wobei letzterem Gutachter „die zwei das Hauptgesims tragenden Caryatiden (Gebälkträgerinnen) als geradezu anstoßerregend“ erscheinen. An der Rückseite des Altares waren die wertvollen, spätgotischen Altartafeln von Gordian Guckh aus dem ursprünglichen, gotischen Altar von 1513 befestigt und waren unter dem Staub der Jahrzehnte fast in Vergessenheit geraten. Als 1895 der Barockaltar durch den heutigen, neugotischen Altar ersetzt wurde, wurden die „Guckh-Bilder“ - Gott und dem hl. Leonhard sei Dank - restauriert und in den neuen Altar integriert. Von dem barocken Hochaltar blieb nur das Gemälde „Flucht nach Ägypten“ (Friedrich Pierot, Salzburg, 1680) erhalten, das heute an der Nordwand des Presbyteriums hängt.
Die frühbarocken Gemälde (1631/33) an den Wänden und am Gewölbe, die von 1980 bis 1986 freigelegt wurden und heute unsere Kirche zu einem viel besuchten Kulturdenkmal machen, waren damals bereits seit mehreren Jahrzehnten übertüncht und, wie es scheint, auch schon vergessen; denn sie werden in den Pfarrbüchern dieser Zeit nicht mehr erwähnt.
Eine Kasse für die Ärmsten der Armen
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- Geschrieben von: Parzinger Karl
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Das Urteil Lentners, unsere Vorfahren seine ‚ungemein wohlhabend’ gewesen, trifft mit Sicherheit nicht auf die damals in jeder Gemeinde vorhandenen „Gemeindearmen“ zu. Sie fristeten von den Brosamen des bäuerlichen Wohlstandes ein oft menschenunwürdiges Dasein. Vor allem chronisch kranke, oftmals bettlägerige Dienstboten oder Tagwerker, unverschuldet von Haus und Hof gekommene Witwen, besonders aber Mütter von unehelichen Kindern sowie die unehelichen Kinder selbst waren von diesem Los betroffen. „Um das Jahr 1850 mussten die Gemeinden auf Grund obrigkeitlicher Anordnung eine Armenkasse einrichten, um in dringenden Fällen der ärgsten Not zu steuern.“ Die Einnahmen der Armenkasse stammten aus „Sammlungen in der Kirche, Sammlungen bei Hochzeiten und anderen festlichen Anlässen, Erträgnissen der Sammelbüchsen, die in den Wirthäusern aufgestellt waren, Polizeistrafen etc.“ Aus dieser Armenkasse erhielten Familien, die ein uneheliches Kind oder einen pflegebedürftigen Armen aufnahmen, Kost- bzw. Logisgeld. „Neben den Leistungen der Armenkasse trugen auch einzelne Bauern dazu bei, dass die Armen nicht ganz verhungerten. In achttägigem Turnus wurden die Gemeindearmen von Bauern, die sich dazu bereit erklärt hatten, verköstigt.“ Doch so reibungslos, wie sich das liest, ging die Armenpflege bestimmt nicht vonstatten. Bürgermeister, Pfarrer und Kgl. Bezirksamt mussten nicht selten den Bauern ins Gewissen reden bzw. der mangelhaften Nächstenliebe durch Erlasse und Anordnungen auf die Sprünge helfen.


