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Die Wonneberger Schulgeschichte - Teil 1

(Beilage zum Kirchenanzeiger Nr. 66)

 

Von Schulen im eigentlichen Sinn kann man erst seit Mitte des vorigen Jahrhunderts reden. Vorher waren es nur wenige, die sich die Kunst des Lesens, Schreibens und Rechnens aneigneten. Der Unterricht wurde von Mesnern, Invaliden und kleinen Handwerkern gehalten. Im 16.Jahrhundert, als die Protestanten das Lesen der Bibel empfahlen und die lutherische Lehre auch bei uns im Salzburgischen viele Anhänger gewinnen konnte, sah sich der damalige Erzbischof Johann Ernst Kuen von Belasy im Jahre 1565 gezwungen, ein Mandat zu erlassen, durch das dem gefährlichen Bibellesen gründlich vorgebeugt wurde. Artikel 10 dieses Erlasses lautete: "In allen Stetten und Märckten unseres Fürstenthumbs sollen die deutsehen Schuelmeister Schuel zu halten anderer Gestalt nit zugelassen werden, es sey denn, daß sie durch unsere nachgesetzte geistliche und weltliche Obrigkeit jedes Orts für tauglich erkennt. Aber in den Gerichten (d.h. auf dem Lande) sollen die deutschen Schuel durchaus abgestellt seyn, bei schwerer Straff.". Dagegen wurden zur Erweckung der katholischen Gesinnung Bittgänge und sogenannte Kreuztrachten empfohlen. Auch die berühmte Pinzgauer Wallfahrt leitet ihren Ursprung auf das Mandat dieses Erzbischofs zurück.

 

Wenn man den absoluten Mangel an Bildung der damaligen Zeit betrachtet, muss man bedenken, dass auch die Geistlichen auf dem Land, die sogenannten Leutpriester (im Gegensatz zu den Ordensangehörigen) sehr schlecht ausgebildet waren. Aventin schreibt 1566 in seiner Chronik zwar etwas gehässig: "Man kann keinen noch so ungeschickt finden, er darf sich unterstehen, Priester zu werden, sonst müßt er Bauer bleiben und den Pflug halten, im geistlichen Stand tut er was ihn gelüst und straft ihn niemand darum… So muß denn der arme Mann den zu einem Seelsorger, Pfarrherr, Vikari, Prediger und Kaplan haben, den er sonst für einen Eseltreiber nicht annehme."

 

Bereits der zweite Nachfolger Johann Ernsts, Erzbischof Wolf Dietrich (der selbst 12 Kinder hatte) und der 1587 im Alter von nur 28 Jahren gewählt worden war, erließ 1593 eine Schulordnung für die Elementar - also Volksschulen, die in einigen Punkten aufschlussreich ist. Den Schulmeistern wurde jede "geckenhafte Kleidung“ verboten, "damit die liebe blinde Jugend dahero kein Ärgernis nehmen und einige Leichtfertigkeiten nicht lernen könne." Es wird ihnen eingeschärft, den Kindern Art und Anstand beizubringen, "damit sie auf dem Schulweg nicht raufen, auch feinere Manier, daß sie vor ehrbaren Leuten, Herren, Fraue und Jungfrauen die Häublein und Hüt abziehen und sich überhaupt in allem nicht so bärrisch erzeigen." Beim Strafen ist es den Lehrern verboten, "böse, grobe und ungebräuchliche Scheltwort oder Flüche zu gebrauchen, auch des Kopfs und anderer Glieder zu verschonen, auf daß solche Castigation eine Züchtigung und nicht ein tyrannisch unbesinntes und volles Poltern geheißen werden möge und die Jugend nicht Ursach haben könnte, ihre Lehrer und Schulmeister mehr zu schelten und zu hassen, denn zu loben und zu lieben". Die Kinder durften nicht "ihres Gefallens aus der Schule zum Brunnen laufen, sondern das Wasser sollte in einem sauberen Geschirr hereingetragen werden, woraus die Kinder mäßig trinken und ja nicht nüchtern trinken sollten". Es war den Kindern auch verboten, auf dem Markt Obst und "anderes Genasch" einzukaufen und in der Schule außerhalb der Pause zu essen.

 

Diese Schulordnung mutet fortschrittlich an, wenn sie auch auf dem flachen Land wirkungslos war, weil es eben keine Schule gab. In Waging z.B. gingen um das Jahr 1650 ganze 8 Kinder in die Schule.

 

Erst unter Hieronymus von Colloredo, dem aufgeklärten Fürsterzbischof, wurden Schritte unternommen, auch auf dem Land ein halbwegs geordnetes Schulwesen einzuführen. 1790 ließ er in Salzburg das erste Lehrerseminar errichten und sorgte somit dafür, dass die Kinder von ausgebildeten Lehrern unterrichtet wurden. Diese Reform führte er mit hartnäckigem Eifer durch.