(Beilage zum Kirchenanzeiger Nr. 45)
Der Zehent (oder der zehnte Teil der landwirtschaftlichen Früchte), den die Bauern an den Pfarrer zu entrichten hatten, ist eine uralte Abgabe, die ihren Ursprung im Alten Testament hat. Moses befiehlt die Abgabe des Zehents in seinem dritten Buch, Kapitel 27, Vers 30: "Alle Zehenten des Landes, sowohl vom Getreide als auch von den Baumfrüchten gehören Gott und sind ihm geheiligt; und was von Rindern, Schafen und Ziegen, von allem was unter des Hirten Stab durchgeht, als das zehnte kommt, das soll geheiligt sein für Gott." Was Moses mit „geheiligt" meint, erklärt im vierten Buch die Schriftstelle im Kapitel 18 Vers 8: "Alles, was geheiligt ist, habe ich Dir (d.i. dem Hohenpriester Aaron) und deinen Söhnen für das priesterliche Amt gegeben.“
Die christliche Kirche hat diesen Gedanken des Zehents gerne aufgegriffen. Bereits auf der Kirchensynode zu Reispach in Niederbayern im Jahre 799 wurde unter dem Vorsitz von Erzbischof Arno von Salzburg beschlossen, dass der Zehent in vier Teile geteilt werden soll: ein Viertel gehöre dem Bischof, ein zweites dem Priester, das dritte sei für die Armen bestimmt und das letzte Viertel für den Unterhalt der Kirchen und Klöster. Später gehörte der Zehent, der dann nicht unbedingt der zehnte Teil sein musste, dem Pfarrer allein.
Der Waginger Pfarrer hatte um das Jahr 1800 aus dem Zehent folgende Einkünfte:
- Zehent auf dem Felde: 1 Schaff und 7 Metzen Weizen, 9. Schaff Korn, 6 1/4 Schaff Gerste und 100 Metzen Haber; Wert insgesamt 566 Gulden (fl) und 45 Kreuzer (kr).
- Sackzehent: 10 Schaff, 2 Metzen und 8 Mäßl Weizen, 69 Schaff, 2 Metzen 8 Mäßl Korn, 4 Schaff und 12 Mäßl Gerste, 50 Schaff 1 Metzen und 9 MäßI Haber; Wert dieses Zehents: 3050 fl 12 kr.
- Kleinzehent im Sack: 463 Pfund Haar (Flachs) im Wert von 136 fl 45 kr.
- Kleinzehent: Erbsen, Bohnen usw. mit 14 fl.
- Zehent in Geld: 54 fl 24 kr.
Rechnet man dazu noch die Einkünfte aus der eigenen Landwirtschaft (11 Melk- und Kälberkühe) mit etwa 120 fl und die Stipendien und Stolgebühren mit 450 fl, ergibt sich für den Pfarrer die nicht unbeträchtliche Summe von 4391 fl. (1 fl = 60 Kreuzer). (Die Maße für Gettreide sind in Nr. 42 auf die heutigen Maße umgerechnet).
"Zehent auf dem Felde“ bedeutet, dass der Zehent vom Pfarrer selbst, d.h. von seinen Dienstboten abgeerntet werden musste. „Sackzehent" bedeutet, dass die Bauern das Getreide in Säcken abgefüllt abzuliefern hatten. Natürlich hatte der Pfarrer auch Ausgaben:
Verpflegung des Kooperators und der drei Koadjutoren 507 fl 13
Jahresgehalt des Kooperators 104 fl
Jahresgehalt der drei Koadjutoren 299 fl
Lichtgeld für die drei Koadjutoren 9 fl
Christenlehre-Schenkungen 12 fl
Dem Vikar von Tengling 120 fl
Verpflegung der Dienstboten 492 fl 45
Lohn der Dienstboten 189 fl
Steuer an die Landschaft Salzburg 205 fl 33
Summe der Ausgaben 1938 fl 31
Der Pfarrer gibt den Wert seiner eigenen Verpflegung (ohne die der Köchin oder anderer Dienstboten) mit jährlich 400 fl an. Der Pfarrer ließ es sich also mit einem Tagessatz von 1 fl und 6 kr recht gut gehen, während der Verpflegungssatz für einen Hilfsgeistlichen an einem Tag 20 kr, also nicht einmal ein Drittel der Beköstigungskosten ihres Chefs ausmachten. Der Wert der Tagesverpflegung für einen der 8 Dienstboten beträgt umgerechnet 10 kr.
Nach Abzug der eigenen Verpflegungskosten verblieb dem Waginger Pfarrer im Jahr 1800 immer noch die stattliche Summe von etwa 1500 fl.
Löhne der Pfarrerdienstboten und Lebensmittelpreise erfahren wir in der nächsten Ausgabe.