• Slide-Wonneberg01-1140
  • Slide-Wonneberg02-1140
  • Slide-Wonneberg03-1140

Maße und Gewichte in der alten Zeit

(Beilage zum Kirchenanzeiger Nr. 42)

 

Früher waren in fast allen Fürstentümern Maße und Gewichte verschieden. Die bei uns im Salzburgischen üblichen Maße und Gewichte entsprechen so ziemlich den bayerischen. Jährlich und zwar am Montag nach Georgi mussten früher die Gewichte und Maße "gefächtet", d.h. geeicht werden.

 

Längenmaß: 1 Schuh (0,316 m) zu 12 Zoll (2.63 cm). Die Getreidemaße bestanden aus Schaff (Scheffel), Metzen und Mäßl. Bei Weizen und Korn hatte das Schaff 8 Metzen, bei Gerste und Haber 16 Metzen. Der Metzen hatte ohne Unterschied 16 Mäßl und das Mäßl 4 Viertel. Nach einer Salzburger Verordnung vom 7. Mai 1774 wurde nicht mehr das gehäufte oder gerüttelte Maß gerechnet, sondern das "abgestrichene". Dabei wurde in Gegenwart eines Gerichtsbeamten zum "Abfächten" ein flaches ebenes Holz verwendet. Als Kontrolle wurde in jedem Gerichtsbezirk ein gestempeltes Modell oder ein Muttermaß hinterlegt.

 

1 Schaff Weizen wog 400 Pfund (224 kg), 1 Schaff Korn 380 Pfund (213 kg), 1 Schaff Gerste (zu 16 Metzen) 700 Pfund (392 kg) und 1 Schaff Haber (zu 16 Metzen) 470 Pfund (263 kg).

 

Das salzburgische Pfund entsprach dem bayerischen und wog 560 gr. (Erst durch den Zollverein von 1856 wurde bestimmt: 1 Pfund = 500 gr.)

 

Das Mehl wurde nach Metzen und Mäßl gerechnet, ebenso der Erbsenbrei.

 

Flüssige Maße waren Eimer, Ihren, Viertel und Mäßl. Der Eimer Wein hatte 36 Viertel, der Eimer Bier dagegen 40 Viertel. (Ein salzburgisches Viertel Bier maß ungefähr eineinhalb Liter). Die Tiroler Weine wurden nach Ihren gemessen, die Ihre zu 40 Viertel.

 

Das Baum-, Linset- und Leinöl wurde in Pfunden und Viertungen abgefüllt, wobei das Viertung der vierte Teil des Pfundes war. Das Pfund wurde in 32 Loth unterteilt, wobei sich für 1 Loth 17 1/2 gr. ergeben. Auch der Bauernhonig wurde nach Pfunden verkauft.

 

Brennholz aller Gattungen wurde nach Klaftern gemessen. Das Maß in der Breite wie in der Höhe musste 6 Schuh (1,9 m) und die Scheite mussten 2 1/2 Schuh (79 cm) lang sein und fest aufeinanderliegen. Ein Klafter Holz hatte demnach nicht ganz 3 Ster.

 

Fichtenes, tannenes und föhrenes Bauholz wurde nach Stämmen, das Lärchen- und Eichenholz nach Schuhen gemessen. Schindeln maß man nach Kästen, wobei der Käst in zwei Puschen eingeteilt war. Die lärchenen und föhrenen Schaarschindeln mussten 18 Zoll oder 1 1/2 Schuh (47,4 cm) lang sein. Die Fichtenlegschindeln gingen nach Klaftern weg. Die Stärke der Läden war 4-, 2- oder 1-zöllig, mitunter auch noch geringer.

 

Bausteine in Quadern wurden in Klaftern verkauft, Ziegelsteine nach 100 oder 1000 Stück, Kalk nach Muth (1 Muth = 60 Metzen), der Gips nach Zentnern in Fässern, und auch nach Metzen und Mäßl. Die Schmiede berechneten das Eisen nach Pfunden und die Hufeisen nach Stück.

 

Leinwand und Leintücher setzte man nach Ellen ab (1 Elle = 78 cm). Nach Pfunden wurden verkauft: Fleisch, Butter, Unschlitt, Kerzen und Speck, Krebse nach "Schübl" (= 30 Stück), Frösche zu 25, 50 oder 100 Stück. Eier wurden nach "Batzen“ gerechnet (1 Batzen ist eine Münze zu 4.Kreuzer). Dieser Betrag musste für 5 - 6 Eier aufgewendet werden. Brot wurde gewöhnlich in 4-Pfund-Laiben gebacken, das Weizenbrot ebenfalls in Laiben zu 3 - 4 kr (um 1790).

 

Die Pfleggerichte waren verpflichtet, „Brot- und Mühlbeschauen mit allem Fleiß vorzunehmen, damit bei den Bäckern das Ausbacken des Brotes überwacht und die Gewichte des Brotes der neuen Tarifordnung entsprechen." Lebensmittelkontrollen waren strengstens angeordnet. Wurde bei einem Bäcker z.B. Untergewicht der Laibe festgestellt, wurde das ganze Brot beschlagnahmt und an die Armen verteilt.

 

Vor etwa 120 Jahren wurde dem Wirrwarr der Gewichte und Maße ein Ende bereitet und das metrische System eingeführt.