(Beilage zum Kirchenanzeiger Nr. 97)
In der letzten Beilage haben wir schon eine Anzahl Steuern kennen gelernt, die unsere Urahnen zu entrichten hatten. Damit ist aber die Aufzählung noch nicht beendet. Eine von Fall zu Fall zu entrichtende Steuer war die "Weihsteuer". Der vorn Domkapitel gewählte Erzbischof musste sich vom Papst die Bestätigung durch die Verleihung des Palliums erbitten. (Das Pallium, das Abzeichen der erzbischöflichen Würde, ist ein schmaler weißer mit schwarzen Kreuzen besetzter Wallstreifen, der von den Erzbischöfen bei festlichen Anlässen über dem Meßgewand getragen wird). Für diese Verleihung musste nach Rom eine ziemlich hohe Summe bezahlt werden. Natürlich berappte nicht der Neugewählte selbst die Summe, sondern sie wurde auf die Untertanen umgelegt. Als Erzbischof Wolf Dietrich bei seiner Wahl im Jahr 1587 darlegen konnte, dass es dem Erzstift unmöglich sei, die geforderte Summe zu entrichten, erließ man sie ihm. Das hatte er ,seinem außerordentlich guten Verhältnis zu Papst Sixtus V zu verdanken. Später trübten sich die Beziehungen zwischen Salzburg und Rom. Schlechter als Wolf Dietrich erging es seinen späteren Nachfolgern zwischen 1709 und 1747. Erzbischof Franz Anton zahlte 1709 14.258 Scudi, sein Nachfolger Leopold 1727 bereits 30.807 Scudi, Jakob Ernst 1745 ebensoviel und gleich 2 Jahre später Erzbischof Andreas 20.000 Scudi ( 1 Scudo = 2 1/2 Gulden). In diesen 38 Jahren zahlten die Salzburger Untertanen an Weihsteuer allen die unglaubliche Summe von 242.000 Gulden. Der Benediktinermönch Gärtner schreibt in seiner Chronik:
"Als Erzbischof Andreas 1747 durch seinen Vertreter den damaligen Papst Benedikt XIV wegen der mißlichen Finanzlage seines Erzstiftes um Ermäßigung der Gebühr bat, wurde der Papst so zornig, daß er seines Charakters ( = seines hohen Amtes) ganz vergaß und unter einem entsetzlichen Lärmen und Poltern dem Bittsteller die Bittschrift vor die Füße warf."
Auf kaiserlichen Befehl wurde 1592 eine Türkensteuer eingeführt. Erzbischof Wolf Dietrich erhob zusätzlich eine Landsknecht- oder Soldatensteuer. Er wollte damit dem Landsknechtunwesen, durch das die Untertanen arg bedrängt waren, beikommen. Im Laufe der Zeit wurde noch manche Steuer erfunden, so im Jahr 1734 eine Herdsteuer. Den Vorschlag, eine Fenstersteuer einzuführen, wurde vom Erzbischof abgelehnt, damit es im Ausland nicht hieße, im Salzburgischen koste auch noch das Tageslicht Geld.
1661 wollte man das Tabakrauchen verbieten. Da man jedoch das Einhalten des Verbotes nicht überprüfen konnte, wurde eine Tabaksteuer eingeführt. Damit aber die Fuhrleute die Mauthstraßen nicht verlassen, um der Kontrolle zu entgehen, wurden schärfste Verbote erlassen. Auf jeden Zentner Rauch-, Schnupf- und Kautabak wurde eine Steuer von 2 Gulden und 30 Kreuzern geschlagen.
Um die zahlreichen und unübersichtlichen Steuern zu vereinfachen, führte Erzbischof Hieronymus von Colloredo 1777 eine Grundsteuer ein. Für jedes Anwesen wurde ein mittlerer Wert ermittelt und zwar durch Grundwertvergleich mit früheren Preisen und Schätzung des im Winter zu fütternden Viehbestandes. Von 100 Gulden Steuerkapital musste 1 Gulden an Georgi und 1 Gulden zu Martini gezahlt werden. Dabei wurde allerdings nur der dritte Teil des Werts zugrunde gelegt. Wenn also ein Hof einen Schätzwert von 3000 Gulden hatte, musste der Inhaber zweimal im Jahr 10 Gulden bezahlen.
Zu Martini musste noch zusätzlich eine "Riststeuer" bezahlt werden; sie betrug von 100 Gulden Schätzwert 5 1/2 Kreuzer.
Die Kopfsteuer (spaßhaft auch Negersteuer genannt, weil sie die primitivste Art der Steuererhebung ist) wurde nur selten ausgeschrieben. Sie wurde vor allem von den Dienstboten und Taglöhnern eingefordert.
Die Natural-, Robot- und Scharwerkdienste der Untertanen bestanden in Frondienstleistungen, wenn zu den landesherrlichen Gebäuden Fahrten oder Handdienste zu leisten waren. Dazu zählten auch die Jagdfrondienste, zu welchen die Bauern Treiber zu den landesfürstlichen Lustjagden zu stellen hatten. Straßen-, Wege- und Brückenbau erfolgten ebenso im Robotdienst.