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Eine Kasse für die Ärmsten der Armen

 

Das Urteil Lentners, unsere Vorfahren seine ‚ungemein wohlhabend’ gewesen, trifft mit Sicherheit nicht auf die damals in jeder Gemeinde vorhandenen „Gemeindearmen“ zu. Sie fristeten von den Brosamen des bäuerlichen  Wohlstandes ein oft menschenunwürdiges Dasein. Vor allem chronisch kranke, oftmals bettlägerige Dienstboten oder Tagwerker, unverschuldet von Haus und Hof gekommene Witwen, besonders aber Mütter von unehelichen Kindern sowie die unehelichen Kinder selbst waren von diesem Los betroffen. „Um das Jahr 1850 mussten die Gemeinden auf Grund obrigkeitlicher Anordnung eine Armenkasse einrichten, um in dringenden Fällen der ärgsten Not zu steuern.“ Die Einnahmen der Armenkasse stammten aus „Sammlungen in der Kirche, Sammlungen bei Hochzeiten und anderen festlichen Anlässen, Erträgnissen der Sammelbüchsen, die in den Wirthäusern aufgestellt waren, Polizeistrafen etc.“ Aus dieser Armenkasse erhielten Familien, die ein uneheliches Kind oder einen pflegebedürftigen Armen aufnahmen, Kost- bzw. Logisgeld. „Neben den Leistungen der Armenkasse trugen auch einzelne Bauern dazu bei, dass die Armen nicht ganz verhungerten. In achttägigem Turnus wurden die Gemeindearmen von Bauern, die sich dazu bereit erklärt hatten, verköstigt.“ Doch so reibungslos, wie sich das liest, ging die Armenpflege bestimmt nicht vonstatten. Bürgermeister, Pfarrer und Kgl. Bezirksamt mussten nicht selten den Bauern ins Gewissen reden bzw. der mangelhaften Nächstenliebe durch Erlasse und Anordnungen auf die Sprünge helfen.