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Bier klar und frisch, Brot weiß, Fleisch und Würste nicht vorhanden


Dem Gemeindevorsteher fiel im 19. Jahrhundert auch die Aufgabe eines Lebensmittelpolizisten zu, der von Zeit zu Zeit in den Gasthäusern und Krämereien seines Gemeindegebietes „Viktualien-Visitationen“ durchzuführen hatte. Dabei musste er in den Gasthäusern vor allem auf die Qualität des Bieres und der angebotenen Speisen  achten. Außerdem hatte er den Gastwirt hinzuweisen auf die Einhaltung des Bierpreises, auf die Sauberhaltung der Gaststube und der Trinkgeschirre, auf die strikte Beachtung des Jugendschutzes (keine Feiertagsschüler im Wirtshaus) und der Polizeistunde sowie auf das Verbot „unsittlicher Zusammenkünfte“ oder des Mitführens „spitziger, im Griff feststehender Messer“.

Da es um die Mitte des 19. Jahrhunderts in Wonneberg nur ein einziges Wirtshaus, nämlich in Weibhausen, und überhaupt keinen Kramer gab, hatte der Gemeindevorsteher mit seinen Visitationen wohl nicht sehr viel Arbeit, zumal sich gemäß den vorliegenden Visitationsprotokollen (Bier klar und frisch, Brot weiß, Fleisch und Würste nicht vorhanden!) in der Regel „keine Veranlassung ergab, eine Rüge zu machen“.

Eine Rüge vom Königlichen Bezirksamt Laufen erntete allerdings ein späterer Gemeindevorsteher selbst wegen seiner allzu allgemein gehaltenen Visitationsprotokolle, welche nicht „entnehmen lassen, ob der Untersuchung der einzelnen Visitations-Objekte die gehörige Aufmerksamkeit zugewendet wurde.“ Das tat seine Wirkung. Denn bei der darauffolgenden Visitation beanstandete der Gemeindevorsteher „das an Quantität und Qualität fehlende Brot“ und  beim nächsten Mal fand er das Bier „trüb, gehaltlos und gesundheitsschädlich“.

Der Bierpreis schwankte um 1850, je nach Sommer- oder Winterbier, zwischen 4 und 7 Kreuzer, umgerechnet 14 bis 20 Pfennig pro Maß. Ein Tagwerker bekam zu dieser Zeit für eine Stunde Arbeit 6 Pfennig. Er musste also etwa 3 Stunden für eine Maß Bier arbeiten und für einen Ster Holz (1,50 Mark) gar 25 Stunden.