(Beilage zum Kirchenanzeiger Nr. 79)
Im Protestschreiben der Tenglinger und Tachinger gegen die Einführung von Sonntagsgottesdiensten in Burg und in Wonneberg im Jahre 1698 heißt es weiter: Die Schuld trägt schließlich der Pfarrer von Waging selber, weil er durch den Umbau die Waginger Kirche zu sehr verkleinert habe. Zur Ersparung der Unkosten habe der Pfarrer damals „uns Pauern zur Verrichtung etlicher hundert Stainfuhren animieren (= auffordern) lassen und versprechen lassen, daß solches der heilige Martinus uns wiederum reichlich vergelten werde.“ Das wäre nun ein schlechter Dank, auch würde mit der vorgeschlagenen Regelung niemand geholfen werden.
Auch der Tenglinger Richter wurde in der Angelegenheit vorstellig und äußerte, dass der Turm der Tenglinger Kirche erst im vorhergehenden Jahr abgetragen wurde und für dessen Erbauung man 500 bis 600 Gulden benötigte, die durch die sonntäglichen Sammlungen eingebracht werden müssten. Mit der Verlegung der Sonntagsgottesdienste würde diese Einnahmequelle wegfallen und der Turmbau nicht in absehbarer Zeit ermöglicht werden. Dagegen könnte aus dem Vermögen der Gotteshäuser St. Leonhard am Wonneberg und Burg, das zusammen 30.000 Gulden beträgt, ein weiterer Priester bezahlt werden, zumal in Ermangelung einer Frühmesse in Waging jeden Sonntag mehr als hundert Personen keinem Gottesdienst beiwohnen können.
Pfarrer Keine nahm in einem weiteren Dankschreiben zu den Äußerungen ausführlich Stellung. Tengling – so schreibt er – habe gar keinen Taufstein, sondern es werde nur eine Flasche Weihwasser jährlich dorthin gebracht, auch werde selten dort Messe gelesen. Übrigens habe sich Tengling keineswegs zu beschweren, da es nur „ein Viertelstündchen“ von Burg entfernt sei. Auch das Vermögen der Kirchen von Burg und St. Leonhard sei geschmälert worden durch die Übertragung von 6.000 Gulden Kapital – 5.000 von St. Leonhard, 1.000 von Burg – zu den Patres (Augustiner-Eremiter) nach Hallein und Tittmoning, also durchaus nicht so groß, wie der Tenglinger Richter meine.
Das Tauziehen um Sonntagsgottesdienste in Burg und Wonneberg ging weiter. In einer Denkschrift vom 21. Januar 1700 schlug der Dekan von Laufen abermals vor, dass alle 14 Tage in Burg und Wonneberg, die übrigen Feiertage aber in Taching und Tengling Gottesdienst gefeiert werden soll.
100 Jahre lang geschah nichts, die Wonneberger und die Tenglinger scheinen sich mit den Gegebenheiten abgefunden zu haben. Nun, am 12. März 1800 richten verschiedene Bauern aus dem Egerdacher und dem Wonneberger Viertel des Waginger Gerichts an das Konsistorium in Salzburg die Bitte, dass „khünftig an allen gebothenen Sonn- und Feyertagen, den einzigen Monatssonntag, an dem sie in die Pfarrkirche nach Waging gehen wollen, zwei Feiertage nacheinander in Egerdach, den dritten Feyertag aber in St. Leonhard vormittägiger Gottesdienst gehalten und zu diesem Ziel bey der Pfarrei Waging ein Hilfspriester mehr angestellt werden möchte.“
Der damalige Pfarrer von Waging, Simon Winkler, stellte, um sein Gutachten befragt, sich zu dem Gesuche ablehnend: Egerdach sei an der Grenzscheide der Pfarrei Waging und Otting, im übrigen handelt es sich nur um drei kleine Bauernlehen. Den Kapellern und Zellern, die den weitesten Weg nach Waging haben, ist durch einen Gottesdienst in Egerdach auch nicht geholfen. Die Kapeller haben nach Surberg nur eine halbe Stunde, die Zeller haben nach Egerdach fast eben so weit wie nach Waging (Hier irrte sich der Pfarrer). Und die Zellergehen doch lieber, so vermutete der Pfarrer, lieber nach Waging, als in eine so weit entlegene Nebenkirche , wo kein Kramer und auch sonst nichts zu haben ist. Übrigens wäre es für einen Priester in der Winterzeit oft ganz unmöglich, wegen des Schneegestöbers nach Egerdach zu kommen. Der Pfarrer ging auch auf die Vorschläge der Bauern ein und suchte sie zu entkräften. Offensichtlich wollte er einfach keine Sonntagsgottesdienste in Egerdach und St. Leonhard.