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Gottesdienste in St. Leonhard - Teil 1

(Beilage zum Kirchenanzeiger Nr. 78)

 

In St. Leonhard und in Egerdach waren viele Jahrhunderte bis in die neueste Zeit keine Sonntagsgottesdienste. Auch nachdem in den zwanziger Jahren dieses Jahrhunderts unsere Expositur errichtet worden war, mussten wir zu Weihnachten und am Fronleichnamsfest zu den Gottesdiensten nach Waging, vor allem zum täglich zweimaligen Stundengebet am Weihnachtstag, Stefanitag, Johannstag und dem Fest der Unschuldigen Kinder. Bestrebungen, in den beiden Filialkirchen Sonntagsgottesdienste zu halten, gab es schon lange.

Im Jahre 1698 schlug der Pfarrer Guidobald Kiene – es war dies der Pfarrer, der den monströsen Pfarrhof in Waging hatte bauen lassen – vor, der eine Kooperator solle an den Sonntagen künftig nach St. Leonhard und der andere nach Burg bei Tengling gehen. Die Tachinger, die damals noch zur Pfarrei Waging gehörten, sollten also ihren Sonntagsgottesdienst in Burg haben. Die Einführung des Sonntagsgottesdienst in diesen Filialen hat Pfarrer Kiene deswegen angeregt, weil die Kirche in Waging „wegen Einziehung der unförmlichen Pfeiler“ (Einwölbung der Kirche 1697/99) viele Plätze verloren hatte. Der Pfarrer berechnet den Verlust an Plätzen, der durch die neuen Pfeiler verloren gegangen ist auf ein Drittel oder doch ein Viertel des bisherigen Raumes. So war in der Kirche seit der Einwölbung, die übrigens die Leonharder Kirche bezahlt hatte, nur noch Platz für die Marktbewohner und die umliegende Bauernschaft, die weiter entlegenen Pfarrangehörigen konnten keine Stühle bekommen. Die Bewohner von Kapell, die damals zur Pfarrei Waging gehörten, erfüllten ihre Sonntagspflicht in Surberg und kamen so mit ihren Seelsorgern fast gar nicht in Fühlung.

Pfarrer Kiene schreibt also 1698: „Damit also die mir gnädigst anvertrauten Schäfflein, so von unvordenklichen Zeiten her an so villfältigen Sonn- und Feiertagen yber den Zaun springen, widerumb in ihr ausgestöckte Wayd gebracht khönnten werden, umb das die Schäfflein ihren Hirten und der Hirth seine Schäfflein bösser (besser) erkhennen und weyden khönne, were meine unmaßgebliche Meinung, die Sonntagsgottesdienste absonderlich wegen der Kinderlehren, so in den Filialkirchen Vormittag geschehen, samt dem Tabernakel und dem Taufbrunnen in andere Filialen zu yberlegen (verlegen), die Sepultur (Begräbnisse) aber an den bisherigen drei Plätzen (Waging, Taching, Tengling) zu belassen.“

Der Laufener Dekan Franz Bernhard Störckh Freiherr zu Plankenwarth, befragte in dieser Angelegenheit die beiden Kooperatoren, den Richter zu Tengling und die Kreuztrachten von Tengling und Taching. Das Gutachten des Dekans lautete folgendermaßen: Die sonntäglichen Gottesdienste sollten abgeteilt werden, einen Sonntag sollte zu Taching und Tengling und an den anderen zu Burg und in Wonneberg Gottesdienst sein. Der Tabernakel sollte jedoch nicht verlegt werden. Was durch diese neu eingeführten Gottesdienste an sonntäglichen Sammelgeldern den armen Kirchen in Taching und Tengling entgehe, sollte durch die reichen Kirchen in Wonneberg und Burg ersetzt werden.

Die Tachinger und die Tenglinger lehnten den Vorschlag des Pfarrers und des Dekans rundweg ab und äußerten sich in einer Denkschrift ausführlich. Die Verlegung des Tabernakels von Taching nach Burg würde die Tachinger Kreuztracht besonders hart treffen, weil sie erst aus eigenen Mitteln (nicht mit solchen des Gotteshauses) eine Monstranz angeschafft hätten. Der Pfarrer habe auch bei seiner Installation versprochen, „die pfarrlichen Gerechtsame jederzeit handhaben zu wollen, nichts altes abzuschaffen, nichts neues aufzubringen“. Die Waginger Pfarrkirche sei bisher groß genug gewesen und die beiden Kreuztrachten Taching und Tengling kämen jährlich nur zwei oder dreimal nach Waging, nämlich am Montag in der Kreuzwochen, am Waginger Kirchweihtag und etwa noch am Fronleichnamstag, auch diesmal nicht aus jedem Haus eine Person.

In dem umfangreichenSchreiben der Tachinger und Tenglinger werden dem Pfarrer von Waging Undank und Wortbruch vorgeworfen. Diese hören wir uns in der nächsten Ausgabe an.