(Beilage zum Kirchenanzeiger Nr. 33)
Am 26. Juni 1849 legt der Gürtler (Goldschmied) Lorenz Amann aus Reichenhall folgenden Kostenvoranschlag für das Ziborium vor (fl = Gulden):
Krone von Kupfer mit getriebenem Ornament --> 9 fl
Vergolden und Versilbern der Ornamente --> 4 fl
Becher von Silber --> 28 fl
Besetzen der Kröne mit 15 Steinen --> 3 fl
Für das Vergolden des Bechers --> 14 fl
Für Verzierung darüber mit getriebenem Ornament --> 4 fl
Für den Fuß mit Birne von Kupfer und getriebenem Ornament --> 10 fl
Für das Vergolden --> 14 fl
Zusammen --> 86 fl
Die Höhe des Ciboriums bis zur Krone beträgt 8 1/2 Zoll, mit Krone 13 Zoll.
Das Königliche Landgericht Laufen hat dagegen nichts einzuwenden und schreibt: „Da übrigens der jährliche Rentenüberschuß der Kirche Wonneberg sich auf 957 fl 9 kr beläuft, so kann diese Ausgabe ohne Schmälerung der übrigen Stiftungszwecke gedeckt werden.“
Natürlich genügte es nicht, dass sich das Landgericht allein mit. den Kosten beschäftigte; am 21. Januar 1850 erging folgende "Hohe Entschließung der Königlichen Regierung", die lautet:
"Im namen Seiner Majestät des Königs von Bayern: Unter Rückschluß der mit Bericht vom 16. vorigen Monats eingesendeten Akten nebst abgeänderten Etatvarianten wird die Anschaffung eines silbernen Ciboriums des Allerheiligsten zur Einsetzung bei der Filialkirche St. Leonhard in Wonneberg hiermit auch von obercuratelwegen genehmigt und erhält das Königliche Landgericht den Auftrag, dafür zu sorgen, daß die Herstellung dieses Ciboriums nach dem von der Bauinspektion Reichenhall revidierten Plane durch den Gürtlermeister in Waging oder in Reichenhall um den Kostenvoranschlag von 86 Gulden in solider und dauerhafter Weise hergestellt werde.
Der unbedeutende Etatausfall von 61 fl, welcher sich hierdurch ergibt, kann jedoch bei dem großen nahezu auf 1000 fl sich belaufendem jährlichen Rentenüberschuß die allgemeine Conkurrenzleistung umso weniger alterieren (beeinflussen), als die gedachte Kirchenstiftung für die letzten zwei Jahre schon gänzlich freigelassen wurde, indem nach der Rechnung vom Jahre 1846/47 ein Aktivbestand von 1214 fl sich ergibt, dann 712 fl Aktiv-Außenstände und 651 fl Aktiv-Vorschüsse, während die Passiven nur mehr 800 fl betragen haben.
Bezüglich des künftigen Mehrbedarfs auf Unterhaltung des ewigen Lichtes bei Tag und Nacht wird in dem vorliegenden neuen Grund-Etat gehörige Rücksicht genommen."
Am 24.August 1850, also nahezu 5 Jahre, nachdem die Leonharder das Gesuch eingereicht hatten, wurde in München folgende Bestätigung ausgestellt:
"Zeugnis: Ein zur Pfarrei Waging zur Filialkirche St. Leonhard gehöriges Ciborium wurde von Seiner Exzellenz dem hochwürdigsten Herrn Carl August Erzbischof von München-Freising am Heutigen geweihet."
Der eben genannte Erzbischof war Carl August Graf von Reisach, der als zweiter Erzbischof von München und Freising und als 62. Nachfolger des hl. Korbinian unsere Diözese von 1846 bis 1855 leitete. Er stammte aus Westfalen, war im Jahre 1836 von König Ludwig I zum Bischof von Eichstätt ernannt worden, nachdem er Jahre zuvor in Rom die "Propaganda Fidei" als Rektor betreut hatte. Von König Ludwig hoch geschätzt, traten zwischen dem Erzbischof und dem Nachfolger Ludwigs, Max II Meinungsverschiedenheiten auf. Auf Ersuchen des neuen Königs wurde Reisach nach Rom berufen und zum Kardinal erhoben.
Seit nunmehr 130 Jahren brennt in unserer Kirche ohne Unterbrechung das ewige Licht, das uns bedeutet, dass Christus in unserer Mitte weilt.