• Slide-Wonneberg01-1140
  • Slide-Wonneberg02-1140
  • Slide-Wonneberg03-1140
Bebauungsplan »Hellmannsberg-Nord« wird ausgelegt

Bebauungsplan »Hellmannsberg-Nord« wird ausgelegt

Planer Andreas Jurina informierte den Gemeinderat Wonneberg über Möglichkeiten und Hindernisse

 

In der jüngsten Sitzung des Wonneberger Gemeinderats standen die Aufstellung des Bebauungsplans »Hellmannsberg Nord« und der Neuerlass der Geschäftsordnung auf der Tagesordnung.

 

2026 Bebauungsplan Hellmannsberg-NordDas Planungsgebiet liegt im nördlichen Bereich von Hellmannsberg. Die Größe beträgt rund 1,2 Hektar. Teilflächen des Baugebiets hatte die Gemeinde Wonneberg bereits vor einiger Zeit erworben. Das Plangebiet soll gemischt genutzt bebaut (Mischgebiet) werden.

 

Im Westen des Baugebiets befindet sich eine Pferdehaltung. Bereits vor einigen Jahren wollte man für diesen Bereich ein Baugebiet ausweisen. Ursprünglich war ein allgemeines Wohngebiet vorgesehen. Wegen der Geruchsemissionen der benachbarten Pferdezucht hätten jedoch die erforderlichen Abstandsflächen eine Wohnbebauung auf Teilen des Areals verhindert.

 

Da im Gemeindegebiet auch immer wieder Gewerbetreibende nach einem Baugrundstück fragen, kam man auf die Idee, ein Mischgebiet aufzustellen. Auch für Teilbereiche des Mischgebietes, für die die gewerbliche Bebauung geplant ist, darf aufgrund des Mindestabstands zum Pferdestall keine Wohnnutzung erfolgen. In einem Radius von 25 Metern um den Stall können nur Gewerbebetriebe ohne Wohnnutzung angesiedelt werden.

 

Dipl.-Ing. Andreas Jurina, Planer für Raum- und Umweltplanung von der Firma BEGS Architekten Ingenieure aus Traunstein, erläuterte den Gemeinderäten die ausgearbeitete Fassung mit den Festsetzungen für den Bebauungsplan »Hellmannsberg Nord«. Er ging dabei auf ein Gutachten zur Emissionsmessung ein. Anhand einer grafischen Darstellung zeigte er den Radius der Geruchsbelastung für das künftige Baugebiet. Er ging mit Bürgermeister Martin Fenninger in der Entscheidung, ein Mischgebiet auszuweisen, mit, da für Gewerbebetriebe andere Emissionsschutzregelungen gelten und somit die Bebauung der Grundstücke doch noch möglich ist. Es sollten hier keine lauten Gewerbe angesiedelt werden.

 

Fenninger hatte Bedenken wegen der Straßenplanung. Aus den Unterlagen gehe hervor, dass die einzelnen Grundstücke höhenversetzt geplant sind, falls ein Bauwerber zwei Grundstücke kaufen und in ganzer Fläche nutzen möchte, sei das nicht möglich. Jurina stimmte ihm zu. In der Planung könne man aber auch auf eine gemeinsame mittlere Höhe gehen. Dadurch wäre die Gemeinde in der Vergabe flexibler.

 

Im Bebauungsplan soll eine maximale seitliche Wandhöhe von 6,60 Meter festgesetzt werden, der Fußboden des Erdgeschoßes folgt laut Plan der Straße, jedoch 20 Zentimeter höher als das Straßenniveau. Karl Glaner riet, die Wandhöhe dem Bebauungsplan Enzersdorf anzupassen. Dort habe der Rat auch eine Mindesthöhe festgesetzt.

 

Im Punkt Naturschutz enthalte der vorläufige neue Bebauungsplan die Festsetzung, Grünflächen nur einmal im Jahr zu mähen, erläuterte Jurina. Dabei handle es sich um den rund 1200 Quadratmeter großen Grünstreifen längsseitig im Westen des Baugebietes.

 

Eine Mahd sollte jedoch laut Fenninger mindestens zweimal jährlich erfolgen, denn ohne Mindestpflege würde das Gelände schnell ungepflegt aussehen. Jurina erklärte, dies müsse die Gemeinde vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt abklären.

 

Weiter sind für den Naturschutz Ausgleichsflächen bereitzustellen. Jurina informierte über naturfördernde Maßnahmen, die den Flächenbedarf an Ausgleichsarealen um 8 Prozent mindern. Dabei handelt es sich um die Begrünung von Garagenfassaden, das Anbringen mindestens eines Fledermauskastens und zweier Nistkästen. Die Fledermauskästen müssten nicht am Haus angebracht werden, sagte Jurina.

 

Fenninger regte an, auch die Dachbegrünung von Garagen zuzulassen. Nach kurzer Diskussion über das Thema Dachbegrünung kamen die Räte zum Konsens, diese auch für das Hauptgebäude zuzulassen. Auf Vorschlag von Karl Glaner solle man im Hinblick auf den Wandel bei Heizsystemen durch den Einbau von Wärmepumpen auch aufgeständerte PV-Anlagen nicht verbieten.

 

Jurina informierte über weitere Festsetzungen. Im künftigen Bebauungsplan für Enzersdorf sei der Einbau von Zisternen mit einem Mindestfassungsvermögen von 5 Kubikmetern festgesetzt, Stellplätze müssen wasserdurchlässig gestaltet werden und 60 Prozent des Grundstücks dürfen bebaut werden (Haus Garage und Pflasterung), davon fallen 40 Prozent auf das Hauptgebäude. Der Gemeinderat beschloss nach eingehender Beratung, einen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan für den Bereich »Hellmannsberg Nord« aufzustellen. Mit dem Beschluss geht dieser Plan, so Jurina, nun in die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. 

 

Linda Babl

 

 

  • Weitere Berichte zur Gemeinde Wonneberg:
    • Gemeinderat Wonneberg befasste sich erneut mit Bebauungsplan...

      Planer Andreas Jurina informierte den Gemeinderat Wonneberg über...

      Starkregen und Sturzfluten können auch in unserer Gemeinde erhebliche...