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Deutschlandticket als Chipkarte

Deutschlandticket als Chipkarte

Im Rahmen der gesetzlichen Schülerbeförderung besteht für die Schülerinnen und Schüler im Landkreis Traunstein ab dem Schuljahr 2024/2025 die Möglichkeit, anstatt des vollständig digitalen D-Tickets in der Wohin·Du·Willst-App, ein D-Ticket in Form einer Chipkarte zu beantragen.

 

Dieses Angebot richtet sich insbesondere an Schülerinnen und Schüler unterer Jahrgangsstufen, die noch nicht über ein mobiles Endgerät verfügen.

 

Die Nutzung des D-Tickets in Papierform (print@home) ist damit grundsätzlich nur noch im Liniennetz des Regionalverkehrs Oberbayern (RVO) möglich. Für alle anderen Verkehrsunternehmen kann eine Anerkennung der Papierform nicht zugesichert werden.

 

Der Antrag auf Ausstellung einer Chipkarte kann bis spätestens 04.10.2024 über folgendes Online-Portal eingereicht werden:

https://landkreistraunstein.lamapoll.de/Deutschland-Ticket-1

 

Wichtig!

Für einen vollständigen Antrag wird die gültige Vertragsnummer des jeweiligen D-Tickets für das aktuelle Schuljahr benötigt. Die Vertragsnummer finden Sie in unserem Schreiben zum Versand der D-Tickets, welches Sie vor kurzem erhalten haben. Der Antrag wird im Anschluss geprüft. Ein rechtlicher Anspruch auf Ausstellung einer Chipkarte besteht nicht. Mit der Ausstellung einer Chipkarte wird das digitale D-Ticket in der Wohin·Du·Willst-App deaktiviert.

 

Quelle: Landratsamt Traunstein

 

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