• Slide-Wonneberg01-1140
  • Slide-Wonneberg02-1140
  • Slide-Wonneberg03-1140

 

Schlimm genug, dass das „Salzburger Land“ (die Bezeichnung „Rupertiwinkel“ wurde erst um 1900 gebräuchlich) im Jahre 1810 seiner geschichtlichen Wurzeln beraubt und durch die Willkür der Mächtigen in ein fremdes Staatsgebilde, das Königreich Bayern, eingegliedert wurde, im Jahre 1822 wurde die Abtrennung von Salzburg auch kirchlich vollzogen: Das Gebiet des heutigen Rupertiwinkels (ausgenommen die Pfarrei Heiligkreuz) wurde dem neu gegründeten Erzbistum München und Freising angegliedert. Unsere Vorfahren, die seit jeher den heiligen Rupert als Begründer und Patron der Stadt, des Landes und des Erzbistums Salzburg verehrt hatten, mussten umlernen:

Der neue Diözesanpatron hieß nun Sankt Korbinian. Das tat weh. Das verstand auch das Erzbischöfliche Ordinariat in München und entsprach einem Ersuchen der betroffenen neuen Pfarreien, weiterhin den Rupertitag (24. September) und nicht den Korbinianstag festlich begehen zu dürfen. Bis zum ersten Weltkrieg blieb der Rupertitag in unserer Gegend sogar ein Feiertag. Die Treue der Wonneberger zum hl. Rupert wird auch dadurch deutlich, dass in Wimmers Haus- und Hofgeschichte Sankt  Rupert etwa 25-mal als Namenspatron auftaucht,  der hl. Korbinian dagegen kein einziges Mal.

Innerhalb von 13 Jahren (1803-1816) erlebte das Land Salzburg sechsmal einen Wechsel seiner Zugehörigkeit:

  1. selbständiger Staat, Erzstift (seit ca. 500 Jahren)
  2. wird Herzogtum des Ferdinand von Toskana (3 Jahre)
  3. fällt an Österreich (4 Jahre)
  4. wird französisch verwaltet (1 Jahr)
  5. fällt an das Königreich Bayern (6 Jahre)
  6. Hauptmasse fällt an Österreich - Gebiet links von Saalach und Salzach bleibt bei Bayern

 

 

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.